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Die Finanzierung einer Photovoltaik Anlage war noch nie so günstig wie heute. Lassen Sie sich Ihre Investition und die Zinsen durch die Erträge Ihrer Anlage über 20 Jahre lang, von Ihrem Netzbetreiber finanzieren.
Werden Sie jetzt ihr eigener Kraftwerkbetreiber. Wenn Sie eine Photovoltaik Anlage betreiben und mehr als 50% der erzeugten Energie einspeisen, also verkaufen, dann sind sie Umsatz steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie für ihre bezogene Einspeisevergütung 19% MwSt. bezahlen müssen. Das ist aber kein Nachteil, denn der Preis für die Einspeisevergütung ist Laut EEG-Gesetz ein Nettobetrag. Im Klartext heißt das, dass Sie die 19% Umsatzsteuer von ihrem Stromanbieter zusätzlich zur Einspeisevergütung dazu bekommen. Das heißt Sie bekommen die Einspeisevergütung + 19% Umsatzsteuer. Für Sie hat es also keine Nachteile, dafür aber einige Vorteile. Denn als Umsatz steuerpflichtiger haben Sie das Recht ihre Unkosten für die Photovoltaik Anlage Steuerlich abzusetzen. Sie können z.B. die Mehrwertsteuer für Ihre Photovoltaik Anlage und andere, auf die Anlage bezogenen, Unkosten wie Wartung oder Zählergebühr am Jahresende von ihrer Umsatzsteuer absetzen.
Um eine Photovoltaik Anlage möglichst finanziell effektiv zu nutzen, ist es am besten die, mit der Photovoltaik Anlage, erzeugte Energie an ihren Stromanbieter zu verkaufen. Denn durch das EEG-Gesetz von 2004 bekommen Sie als Erzeuger einer Regenerativen Energie eine besonders hohe Vergütung dafür.
Das heißt, dass ihr Stromanbieter Ihnen für jede produzierte KWh eine hohe Vergütung bezahlen muss. Für jede KWh bekommen Sie ab dem 01.01.2009 43,01 Cent pro KWh. Wenn sie nun den Strom weiterhin von ihrem Stromanbieter beziehen zahlen sie nur ca. 20 Cent pro KWh. Sie bekommen also von ihrem Stromanbieter für den verkauften Strom doppelt soviel wie Sie selbst für ihren bezogenen Strom bezahlen müssen. Deshalb ist es auch effektiver die erzeugte Energie einzuspeisen anstatt sie selbst zu nutzen.
Außerdem ist eine Photovoltaik Anlage eine sehr sichere Investition. Denn ihr Stromanbieter ist laut EEG-Gesetz dazu verpflichtet Ihnen ihre erzeugte Energie für 20 Jahre zu der Festgelegten Einspeisevergütung abzukaufen. Das bedeutet, Sie bekommen vertraglich geregelt, 20 Jahre lang einen festen Preis für ihre Eingespeiste Energie.
Somit bezahlt die Photovoltaik Anlage sich selbst. Und da über 20 Jahre gesehen noch ein Überschuss entsteht, machen Sie dabei sogar noch Gewinn. |
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